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Zoll
Abgabenfreie Einfuhr von Reisemitbringseln:
- 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250g Rauchtabak (für Personen ab 17 Jahren), - 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehlt über 22 % oder 2 Liter Spirituosen bis oder unter 22 % Alokoholgehalt (für Personen ab 17 Jahren),
- Arzneimittel in reiseüblichen Mengen für den persönlichen Gebrauch - sonstige Waren im Gegenwert von insgesamt 430 Euro für Flug-und Seereisende
- Für Reisende unter 15 Jahren bis zu einem Warenwert von 175 Euro
Quelle: www.zoll.de (ganz nach unten scrollen zu den pdf Dokumenten)
Beachten Sie bitte, dass es sich beim letzten Punkt um eine Freigrenze handelt. Ist bei nicht teilbaren Waren die Reisefreigrenze überschritten, so werden die Einfuhrabgaben auf den Gesamtwert der Ware und nicht nur auf den die Freigrenze übersteigenden Wertanteil erhoben. Für die Feststellung, ob die Wertgrenzen eingehalten oder überschritten worden sind, ist der Warenwert einschließlich der ausländischen Umsatzsteuer maßgebend. Die Wertgrenzen mehrerer Personen können nicht addiert werden. Heben Sie die Kaufbelege auf, denn sonst riskiert man, dass der Warenwert geschätzt wird. Die Waren müssen bei einem Zollbeamten mündlich angemeldet werden. Die Einfuhrabgaben werden pauschaliert erhoben, wenn 1. der Wert der Reisemitbringsel den Wert von 430 Euro je Reisenden nicht übersteigt, 2. sich die Waren im persönlichen Gepäck des Reisenden befinden und zu dessen persönlichem Ge- oder Verbrauch oder als Geschenk bestimmt sind.
Die auf dieser Seite zusammengestellten Informationen beruhen auf Eigenrecherchen, Stand 02/2011. Sollten Angaben nicht mehr aktuell sein, dann informieren Sie uns doch bitte unter
redaktion [at] sfjourney [dot] com. Vielen Dank!
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